U - 5 Treffer
- Burgdorf
Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter ist es erforderlich, ein Fahrzeug auf eine neue Anschrift umzumelden und ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen zu beantragen, wenn der Wohnsitz in eine andere Kommune verlegt wird. Auf eine Vergabe eines neuen Kennzeichens kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
- Burgdorf
Soll ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk des Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmeldet werden, gilt es bei der zuständigen Stelle des Zulassungsbezirkes eine Umschreibung zu beantragen. Wenn ein Fahrzeug auf eine neue Halterin/einen neuen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben werden soll, muss ebenfalls ein Antrag bei der zuständigen Stelle im neuen Zulassungsbezirk gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
- Burgdorf
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet bieten ihren Mitgliedern an, die Unfallanzeige in elektronischer Form zu melden. Ebenso besteht die Möglichkeit der Online-Anmeldung der Unfallversicherung.
- Burgdorf
Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) bieten ihren Mitgliedern an, die Unfallanzeige in elektronischer Form (eUA) zu melden. In dem Extranet besteht die Möglichkeit, auf einfache und schnelle Art Unfälle über die elektronische Unfallanzeige direkt zu melden. Schon während des Ausfüllens werden die Daten auf Plausibilität geprüft und dann über eine sichere Verbindung übermittelt.