S - 15 Treffer
- Tangerhütte, Stadt
Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Bereiche beantragen (z.B. öffentliche Straßen und Plätze)
- Quickborn (Pinneberg)
- Burgdorf
Sperrabfälle sind bewegliche Gegenstände aus Privathaushalten, die auf Grund ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter und -säcke passen. Keine Sperrabfälle sind Kleinteile, Elektroschrott, Baustellenabfälle, Gegenstände mit mehr als 75 kg Gewicht, Fahrzeugteile, Autoreifen, Wertstoffe, Flüssigkeiten, Farbeimer, Asbest, Betonteile, Dachpappe und Sonderabfälle. Das wird abgeholt ab: - Sperrabfallmengen bis zu 5 m³ - Gegenstände bis zu 2 m Länge - einzelnen Gegenstände bis zu einem max. Gewicht von 75 kg Das gilt es zu beachten: Stellen Sie Ihre angemeldeten Sperrabfälle bitte am Abholtag bis 7:00 Uhr morgens am Fahrbahnrand bereit. Schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen: Zu früh heraus gestellte Sperrabfälle können über Nacht „wachsen“. Bitte reinigen Sie den Gehweg nach der Abholung. Achtung! Sperrabfallberge können für Radfahrer und Passanten gefährlich sein. Bitte so herausstellen, dass keine Verletzungsgefahr besteht.
- Burgdorf
Der Tod eines Menschen muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden. Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: - jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, - die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, - jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Die Beisetzung kann in der Regel erst nach der erfolgten Beurkundung des Sterbefalles erfolgen. Bei Tod in einer Einrichtung (Krankenhaus, Seniorenheim) ist auch diese verpflichtet, den Tod anzuzeigen.
- Mecklenburg-Vorpommern